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KMID : 1234820160170020029
Korean Society of Law and Medicine
2016 Volume.17 No. 2 p.29 ~ p.56
Die Fahrlassigkeit im medizinischen Behandlungsfehler
Yi Jae-Kyeong

Abstract
Fur den Schadensersatzhaftung des Arztes, sog. die Arzthaftung, ist es vornehmlich vorauszusetzen: die Schadigungsbehandlung des Arztes, die Rechtswidrigkeit und das Verschulden. Zur Problematik der Fahrlassigkeit in der Stufe des Verschuldens handelt sich es in dieser Beitrag um die Kritisierung der Rechtsprechung. Fur die Entscheidung des Verschulden im medizinischen Fehler kommt es darauf an, ob die Sorgfaltspflicht des Arztes verletzt wird. Dafur wird der medizinische Standard rekurriert, den die Rechtsprechung nicht aus materieller, sondern aus normativer Sicht begreift. Erstaunlich unubereinstimmend mit deren Leitsatz wird der medizinische Standard als Ma©¬stab der Sorgfaltspflicht materiell ? zutreffend nur im Ergebnis ? behandelt. Die Sorgfaltspflicht in der Medizin bedeutet nicht die naturwissenschaftliche Erkenntnisse, sondern eine ¡°Best-Mussen¡± Pflicht. Demnach ist der Standpunkt der Rechtsprechung, wonach den med. Standard normativ bewertet und die Sorgfaltspflicht darduch wieder normativ entscheidet, nicht anders als eine wortliche Wiederholung. Die Arzthaftung in der Rechtsprechung ist aufgrund mit der Verneinung von der Sorgfaltspflichtverletzung nicht angenommen, welche in der Tat jedoch aus verschiedenen Grunden, wie die Rechtswidrigkeit, die Fahrlassigkeit oder Kausalitat, nicht angenommen. Der Fahrlassigkeitsbeweis in der Rechtsprechung entwickelt sich mit dem Beweis nach objektivem Ma©¬stab, der Vermutung nach Anschein-Beweis und der Beschrankung mit der Wahrscheinlichkeit. Bei Letzterem gehort es schlie©¬lich zum medizinischen Bereich. Ein Eintritt in den fachliche Bereich im Rahmen der Beweislast stellt der Beweiserleichterung gegenuber. Aus diesem Hintergrund ist ¡×630 h Abs. 5 BGB bemerkenswert, wonach das Vorliegen eines groben Behandlungsfehler regelma©¬ig zur Vermutung von der Kausalitatszusammenhang fuhrt. Dieser Paragraph ist inhaltlich als Beweislastumkehr angesehen. Damit ist es von Nutzen im Fall des groben Fehler, der beim ? elementaren ? kunstgerechten Verhalten nicht entstanden hatte, wie Hygienemangel, Uberdosierung des Narkotikum.
KEYWORD
der medizinische Fehler, die Fahrlassigkeit, der medizinische Standard, die Beweiserleichterung, der grobe Behandlungsfehler
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